Güterkonfiskation als Mittel der Obrigkeit im Kampf gegen das Täufertum

Im Kampf der eidgenössischen Obrigkeiten gegen das einheimische Täufertum stellte bis ins 18. Jahrhundert die Konfiskation der Güter dieser Nonkonformisten ein wichtiges Mittel dar. Man hoffte, die blosse Androhung der Massnahme würde die Abweichler bereits in die Knie zwingen. Das war allerdings vor allem in Bern oft nicht der Fall, so dass es hier „bei Hartnäckigkeit“ oft zum effektiven Vollzug kam. Bei Armen war naturgemäss nicht viel zu holen, anders sah es bei wohlhabenderen Täuferinnen und Täufern aus, die es durchaus auch gab.

Löchli bei Oberried von Osten1

Nicht alle konfiszierten Bauerngüter waren so armselige kleine „Gschickli“ wie dasjenige des aus dem Zürcherischen Obermettmenstetten stammenden Täuferlehrers Heinrich Funck auf Löchli bei Oberried, Kirchgemeinde Lützelflüh im Emmental. Es wurde 1671 konfisziert.

Nicht selten landeten die beschlagnahmten Güter in den privaten Taschen einiger mächtiger Bernburgerfamilien, und halfen mit, deren rasch wachsenden Wohlstand zu begründen. Nachdem diese Missbräuche beim Volk stärker bekannt wurden, versuchte die Obrigkeit straffere Regelungen durchzusetzen – mit unterschiedlichem Erfolg. Seit Ende des 17. Jahrhunderts wurde das konfiszierte Täufergut immer konsequenter denjenigen Kirchgemeinden übergeben, in deren Einzugsbereich die bestraften Täuferinnen und Täufer kirchgenössig waren. Das liess die Täufergut-Kassen mancher bernischer Kirchgemeinden mit einer hohen täuferischen Präsenz rasch und stark anwachsen, zum Beispiel in Oberdiessbach, Steffisburg, Sumiswald, Trub oder Langnau.

Urbar über das Täufergut der Kirchgemeinde Sumiswald

Einband des Urbars der Täufergut-Kasse der Kirch-Gemeinde Sumiswald (Gemeindearchiv Sumiswald Kirchenwesen: Täufergutsakten [Fach 12, Wagen 2R], „Urbahr über das Wiedertaüffergutt“ 1674-1760, Nr.19)

Bis weit ins 19. Jahrhundert hinein kam dieses Geld in der Regel den Armen der lokalen Kirchgemeinde zugute, ferner wurde es für Verbesserungen von Schule und Kirche allgemein eingesetzt. So wurde es in Schwarzenegg (1693), Heimiswil (1704), Huttwil (1705) für den Kirchenbau investiert, in Sumiswald (1680) und Trub (1710) für den Bau neuer Schulhäuser, und manchenorts für die Aufbesserung des Lehrerlohnes oder die Abgabe von Schulmaterial an arme Kinder. (Ein derzeit laufendes Forschungsprojekt des Schweizerischen Nationalfonds widmet sich übrigens diesen Themen unter dem TitelTäufertum und Pietismus als Herausforderung für Obrigkeit und Kirche in Bern 1700-1720“.

Die Täufergutkassen in vielen bernischen Dörfern waren selbst dann noch gut gefüllt waren, als es dort längst keine Täufer mehr gab. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts wurden die Bestände des Täuferguts meist sang- und klanglos in die allgemeine Kirchenkasse überführt… Leider ist die Geschichte bernischer Täufergutkassen weiterhin noch sehr unzureichend erforscht.

Kirche Oberdiessbach1

Evangelisch-reformierte Kirche in Oberdiessbach

Erwähnenswert ist der Entscheid der reformierten Kirchgemeinde Oberdiessbach aus dem Jahr 2007, in Anerkennung des den Täufern zugefügten Unrechts aus ihrer eigenen Kirchenkasse einen gewissen Betrag an aktuelle täuferisch-mennonitische Insitutionen zu überweisen.

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