Vor 400 Jahren… Hans Jakob Bolls Toleranzschrift „Christenlichs Bedencken“

Eines der der seltenen Exemplare der Schrift von Hans Jakob Boll befindet sich in der Schweizerischen Landesbibliothek in Bern unter der Signatur L Theol. 789 - 14

Eines der der seltenen Exemplare der Schrift von Hans Jakob Boll befindet sich in der Schweizerischen Landesbibliothek in Bern unter der Signatur L Theol. 789 – 14

Als am 29. September 1614 die reformierte Stadt Zürich den einheimischen Täuferlehrer Hans Landis hinrichtete PuTTY , da ging durch einen Teil der diplomatischen und kirchlichen Öffentlichkeit in Europa (vor allem in den Niederlanden) ein Sturm der Entrüstung.

Gleichzeitig bereitete ein phasenweise der schweizerischen Täuferbewegung nahestehender Autor namens Hans Jakob Boll aus Stein am Rhein eine Protest-Schrift für den Druck vor. Er tat dabei nichts anderes, als Passagen aus frühen Texten von Luther und Zwingli und anderen evangelischen Gelehrten zusammen zu stellen, in denen diese sich gegen eine Verfolgung wegen Glaubensfragen aussprachen. Bloss Vorwort und Nachwort sind seine eigenen Worte in diesem Schriftchen mit dem folgenden Titel:

„Christenlichs Bedencken, ob einem Evangelischen Christen gebühre, jemanden umb dess Glaubens willen zu verfolgen.“

In diesen Tagen jährt sich diese Publikation zum 400. Mal: Das Vorwort des Traktates ist nämlich datiert auf den 12. März 1615 auf einem Hof namens Unterrieden. (Vielleicht identisch mit dem Weiler Unterriedern bei Steffisburg? Nachtrag: Laut neuesten Erkenntnissen aufgrund der Forschungen von Roland Senn liegt der Hof „Unterrieden“ zweifelsfrei nördlich von Zofingen wohl unweit von „Finsterthülen“)

Einem Freund stellt Boll wenig später eine Kopie des in Basel gedruckten Büchleins mit folgenden Worten zu:

„Demnach schicke ich dir ein Büchlein, welches ich habe drucken lassen, weil die Zürcher jetzt so unruhig wider die [täuferische] Bruderschaft sind mit Verfolgen, ich habe es aus den Schriften ihrer eigenen Gelehrten zusammengestellt – Was die Vorrede und den Beschluß antrifft, so will ich diese mit Gottes Hilfe [selber] verantworten, wenn Ich darum solte gerechtfertiget [=zur Rechenschaft gezogen] werden. Ich schicke es dir also in guter Meinung, da ich glaube, es werde dir nicht übel gefallen. Und dies darum, weil ich mich bemüht habe, ihre [eigenen] Bücher zu durchsuchen, und ihnen die Aussagen in eine [richtige] Ordnung zusammen zu setzen, also dass sie mit ihren eigenen „ußzuckten“ Schwertern geschlagen, und die Bogen, so sie auf andere gespannt haben, nun sie selber treffen werden.“

In der Tat wurde unmittelbar nach Drucklegung der anonym bleiben wollende Autor Boll im bernischen Zofingen ausfindig gemacht, er wurde von seiner Obrigkeit zur Rechenschaft gezogen und inhaftiert.

Nur wenige Exemplare seines Traktates haben die anschliessende Bücher-Vernichtungsaktion der Berner Regierung überlebt. Aber Bolls 400 Jahre alter Text von 1615 bleibt ein wichtiger Zeuge des Ringens um Glaubens- und Gewissensfreiheit in der Schweiz.

Zu den Hintergründen der Geschichte von Hans Jakob Boll vgl. meine Ausführungen in „Ketzer-Rebellen-Heilige. Das Basler Täufertum von 1580-1700“. Unser Jahrbuch MENNONITICA HELVETICA plant für 2015 ein Update dieser spannenden Zusammenhänge!

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